Für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Maßnahmebeitrag) wird eine Förderung bis zu 15.000 Euro gewährt. Der Maßnahmebeitrag wird zu 50 % als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert, für die restlichen 50 % wird ein Darlehen gewährt.
Die Kosten des Meisterstücks können bis zur Hälfte dieser Kosten, max. 2.000 Euro, durch Einbeziehung in das Darlehen gefördert werden.
Bei Maßnahmen in Vollzeitform und mindestens 400 Unterrichtsstunden (bei den Meisterkursen an der btz Heide werden diese Voraussetzungen erfüllt) wird zusätzlich ein monatlicher Unterhaltsbeitrag gewährt. Der Unterhaltsbeitrag beläuft sich auf monatlich:
Die Höhe des monatlichen Unterhaltsbeitrags ist u. a. abhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation des Teilnehmers, dem Einkommen des Ehegatten, der Wohnsituation, der Höhe der Miete und der Art der Krankenversicherung. Der Unterhaltsbeitrag muss nicht zurück erstattet werden. Alleinerziehende können zusätzlich einen monatlichen Zuschuss für die Betreuung eines Kindes bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres in Höhe von 235 Euro pro Kind beantragen (Kindergeldberechtigung muss vorliegen).
Für Alleinerziehende wird zusätzlich auf Antrag ein monatlicher Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro für jeden Monat je Kind gewährt. Die Gewährung erfolgt für Kinder bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres, bzw. über das 14. Lebensjahr hinaus bei Kindern mit Behinderung.
Das von der Kfw Bankengruppe zu gewährende Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit zins- und tilgungsfrei.
Die Karenzzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei geringem Einkommen oder Arbeitslosigkeit) auf bis zu 6 Jahre ab Beginn der Maßnahme verlängert werden. Während der Karenzzeit trägt der Staat die Zinsen. Danach ist es mit einem günstigen Zinssatz zu verzinsen. Das Darlehen ist innerhalb von 10 Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 Euro zu tilgen, es kann allerdings auch vorzeitig vollständig zurückgezahlt werden, ohne das eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben wird.
Bei bestandener Fortbildungsprüfung kann gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses auf Antrag 50% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen werden.
Gründen oder übernehmen Geförderte innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Maßnahme ein Unternehmen oder eine berufliche Existenz, ist ein Erlass auf die Lehrgangs-und Prüfungsgebühren, die auf das Restdarlehen entfallen, möglich. Die genaue Höhe der Summe erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Bafög-Amt.
Voraussetzungen sind unter anderem, dass der/die Geförderte
Auskunft über die finanzielle Förderung von Bundeswehrsoldaten gibt der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr.
Anträge sollten rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden (die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 12 - 16 Wochen). In Einzelfällen kann die Bearbeitung auch noch länger dauern, deshalb gilt: Sobald Sie die Bestätigung für den Kurs erhalten, beantragen Sie, insofern Sie es in Anspruch nehmen möchten, Bafög.
Unterhaltsbeiträge werden ab Beginn des Monats geleistet, in dem der Lehrgang tatsächlich beginnt, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Eine rückwirkende Bewilligung von Unterhaltsbeiträgen ist nicht möglich.
Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme oder eines jeden Maßnahmeabschnitts bei der zuständigen Stelle beantragt werden, Prüfungsgebühren können gegen Vorlage der Rechnung nachgefördert werden.
Wichtig: Auf die Zeit achten!
Um Aufstiegs-BAföG für Ihre Meistervorbereitung zu erhalten, müssen Sie alle vier Teile innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens abschließen.
Dieser beträgt 36 Kalendermonate für Vollzeitmaßnahmen. Wenn Sie diesen Zeitrahmen überschreiten, kann es sehr kostspielig werden, da die KfW-Bank in der Regel die gesamte Fördersumme zurückfordert.
Achten Sie bei der Auswahl Ihrer vier Prüfungsteile auf den maximalen Zeitrahmen und überschreiten Sie ihn nicht. Nur die Start- und Endtermine der Kurse sind relevant. Die Prüfungstermine spielen keine Rolle.
Warten Sie mit Ihrem AFBG-Antrag, bis Sie von uns die Zusage für einen Platz in allen vier Prüfungsteilen erhalten haben. Stellen Sie keinen Antrag, wenn Sie auf einer Warteliste stehen.
Für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz des Lehrgangsteilnehmers zuständig.
Ausnahmsweise besteht eine besondere Zuständigkeit in:
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen GmbH
NBank Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover
Tel.: 0511 - 30031-497
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
- Ausbildungsförderung -
50606 Köln
Tel.: 0221 - 1474980
(Beratung und Antragsannahme durch die Kammern für ihre jeweiligen Berufsbereiche)
Ämter für
Ausbildungsförderung bei
den Studentenwerken
Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in
Chemnitz, Dresden und
Leipzig für ihre jeweiligen
Berufsbereiche,
sowie Sächsisches Landesverwaltungsamt für Ausbildungsförderung
Thüringer Weg 3
09126 Chemnitz
Tel.: 0371 - 5628526
Investitionsbank des Landes Schleswig - Holstein,
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Tel.: 0431-9905-4444
Internet: www.ib-sh.de
Handwerkskammer Hamburg
Geschäftsstelle AFBG
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Tel.: 040 - 35905389
Für weitere Fragen zum Meister-BAföG steht Ihnen selbstverständlich auch die Verwaltung des btz Heide (Frau Grabowski/Frau Roßmann) unter info_at_btz-heide.de oder telefonisch unter 04818566-0 gerne zur Verfügung.
Für spezielle Fragen zur Antragsstellung hilft Ihnen gerne unser Kollege Herr Lausen von der HWK Flensburg. Diesen erreichen Sie unter h.lausen_at_hwk-flensburg.de oder telefonisch unter 0461866-239.
-formblatt_a.pdf - Antrag auf Förderung einer beruflichen Anstiegsfortbildung
-formblatt_a_anlage_1.pdf - Angaben zum Einkommen und Vermögen
-formblatt_a_anlage_2.pdf - Erklärung des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners
-formblatt_a_anlage_3.pdf - Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer
-formblatt_b.pdf - Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte/die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang/mediengestützten Lehrgang
-formblatt_d.pdf - Antrag der Teilnehmerin/des Teilnehmers an einer Fortbildungsmaßnahme auf Aktualisierung nach § 17 AFBG in Verbindung mit § 24 Abs. 3 Bafög
-formblatt_f.pdf - Teilnahmenachweis
-formblatt_g.pdf - Antragsformular für die Bewilligung der Förderung während der Prüfungsvorbereitungsphase
-formblatt_m.pdf - Formular zum Nachweis der tatsächlich entstandenen Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt/die fachpraktische Arbeit
-formblatt_w.pdf - Formblatt für den Folgeantrag
-formblatt_z.pdf - Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen
-bescheinigung_kv.pdf - während der Dauer der Fortbildung (Bescheinigung zur Kranken-und Pflegeversicherung
-mbfg_miet.pdf - Miete/Unterbringungskosten